Inhalt

  1. Verheiratet vs. unverheiratet — was sich unterscheidet
  2. Witwenrente — was gilt für Sie?
  3. Erbrecht — wer bekommt was?
  4. Die Wohnung — dürfen Sie bleiben?
  5. Konto und Finanzen
  6. Wenn Kinder da sind
  7. Gleichgeschlechtliche Paare
  8. Was Sie jetzt für sich selbst tun können

„Wir waren 14 Jahre zusammen. Ich dachte, das zählt. Ich dachte, nach so langer Zeit hat man Rechte. Aber als Stefan starb, hat mir sein Bruder erklärt, dass die Wohnung jetzt ihm gehört — Stefans Name stand allein im Mietvertrag. Ich stand mit unseren Sachen auf der Straße, nach 14 Jahren."

— Anonymisierter Bericht, veröffentlicht in einer Beratungsstelle für Trauernde

Diese Geschichte ist nicht außergewöhnlich. Das deutsche Recht kennt nur zwei anerkannte Formen der Partnerschaft mit gesetzlichen Rechten: die Ehe und die eingetragene Lebenspartnerschaft (seit 2017: die Ehe für alle). Eine Wohngemeinschaft auf Lebenszeit — egal wie lang, egal wie tief — hat keine automatischen Rechte.

1. Verheiratet vs. unverheiratet — was sich unterscheidet

ThemaVerheiratetUnverheiratet / Zusammenlebend
Witwenrente ✓ Ja ✗ Nein — kein Anspruch
Gesetzliches Erbrecht ✓ Ja — Hälfte des Nachlasses ✗ Nein — ohne Testament nichts
Mietvertrag übernehmen ✓ Automatisch ⚠ Nur bei nachgewiesener Haushaltsgemeinschaft (§563 BGB)
Gemeinschaftskonto ✓ Zugang bleibt ✓ Zugang bleibt (wenn gemeinsames Konto)
Einzelkonto des Partners ⚠ Zugang nach Erbschein ✗ Kein Zugang (kein Erbrecht)
Krankenversicherung ✓ Familienversicherung möglich ✗ Keine automatische Mitversicherung
Totenfürsorgerecht ✓ Erste Priorität ✗ Kein gesetzliches Recht — Familie entscheidet
Entscheidungen im Krankenhaus ✓ Als nächster Angehöriger ✗ Kein automatisches Recht ohne Vollmacht

2. Witwenrente — für Sie leider nicht

Die Witwenrente setzt eine Ehe voraus. Ohne Trauschein gibt es keine Witwenrente — egal wie lange das Paar zusammen war, egal ob Kinder da sind, egal wie abhängig der Überlebende finanziell war.

Das klingt hart. Und es ist hart. Es ist aber geltendes Recht.

Was es stattdessen gibt: Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, können diese Halbwaisenrente beziehen (ca. 10–18 % der Rente des verstorbenen Elternteils, bis zum 18. Lebensjahr, unter Umständen bis 27). Das geht auch ohne Ehe. Und: Wenn Sie selbst einen Job haben und eigene Rentenbeiträge gezahlt haben, ist Ihre eigene Rente Ihre Absicherung — nicht die des Partners.

3. Erbrecht — ohne Testament bekommen Sie nichts

Das ist der Punkt, der die meisten überrascht. Das deutsche Erbrecht kennt keine „Lebenspartnerschaft ohne Trauschein". Ohne Testament erben automatisch:

  1. Kinder des Verstorbenen (oder deren Nachkommen)
  2. Wenn keine Kinder: Eltern des Verstorbenen
  3. Geschwister, Großeltern — und so weiter

Sie, der langjährige Partner, stehen in dieser Liste nicht. Ohne Testament gehen Sie leer aus — auch wenn Sie gemeinsam alles aufgebaut haben.

Besonders schwierig: Wenn der Verstorbene Schulden hatte, sind diese Schulden nicht Ihr Problem — solange Sie kein Erbe sind. Aber das Sparbuch, das Ihnen „versprochen" wurde, das Auto, das Sie mitfinanziert haben — das alles geht an die gesetzlichen Erben. Ein Versprechen ist kein Testament.

4. Die Wohnung — dürfen Sie bleiben?

Wenn beide im Mietvertrag standen

Dann sind Sie weiterhin Mieter — unverändert. Der Vermieter kann den Mietvertrag nicht kündigen. Sie zahlen die volle Miete allein weiter. Das ist die einfachste Situation.

Wenn nur der Verstorbene im Mietvertrag stand

Hier hilft §563 BGB: Der Mietvertrag geht automatisch auf Sie über — aber nur, wenn Sie nachweislich einen gemeinsamen Haushalt geführt haben (gleiche Adresse, gemeinsames Zusammenleben). Sie müssen dem Vermieter unverzüglich mitteilen, dass Sie das Mietverhältnis übernehmen wollen. Der Vermieter hat dann das Recht, innerhalb eines Monats zu kündigen — aber nur aus wichtigem Grund.

Praktisch: Schreiben Sie dem Vermieter innerhalb weniger Tage nach dem Todesfall schriftlich, dass Sie den Mietvertrag übernehmen möchten. Legen Sie Ihren Meldeausweis als Nachweis der Haushaltsgemeinschaft bei. Je schneller, desto besser.

Wenn der Verstorbene die Wohnung besessen hat (Eigentum)

Dann gehört sie jetzt den gesetzlichen Erben — also nicht Ihnen. Die Erben (Kinder, Eltern, Geschwister des Verstorbenen) können Sie auffordern, die Wohnung zu verlassen. Das ist legal. Das ist brutal. Aber es passiert.

5. Konto und Finanzen

6. Wenn gemeinsame Kinder da sind

Gemeinsame Kinder erben — auch ohne Ehe, auch ohne Testament. Sie erben ihren gesetzlichen Anteil vom verstorbenen Elternteil.

Wichtig für nicht-eheliche Kinder: Das Sorgerecht liegt bei der Mutter automatisch. Der Vater hat Sorgerecht nur dann, wenn er und die Mutter eine gemeinsame Sorgerechtserklärung beim Jugendamt abgegeben haben — oder wenn ein Gericht es entschieden hat. Ohne diese Erklärung hat der Vater nach dem Tod der Mutter formal kein Sorgerecht, was zu schwierigen Situationen führen kann.

Sorgerechtserklärung prüfen: Haben Sie und Ihr Partner diese Erklärung abgegeben? Wenn nicht und Sie ein Kind haben — holen Sie das nach. Beim Jugendamt, kostenlos, schnell. Das schützt im Ernstfall.

7. Gleichgeschlechtliche Paare

Seit Oktober 2017 gibt es in Deutschland die Ehe für alle. Zwei Männer oder zwei Frauen, die geheiratet haben, haben exakt dieselben Rechte wie heterosexuelle Ehepaare — keine Einschränkungen.

Wer nicht geheiratet hat, steht genauso da wie ein unverheiratetes heterosexuelles Paar: ohne automatische Rechte. Das Gesetz schaut nicht auf das Geschlecht — sondern auf den Trauschein.

Eingetragene Lebenspartnerschaft (vor 2017): Diese wurden nach der Ehe für alle automatisch in eine Ehe umgewandelt. Falls Sie unsicher sind, ob Ihre Partnerschaft rechtlich als Ehe gilt: Das Standesamt Ihrer Gemeinde kann das klären.

8. Was Sie jetzt für sich selbst tun können

Das lässt sich nicht rückgängig machen. Aber für die Zukunft — und damit meine ich: für Ihren Partner und für Sie — können Sie einiges regeln.

Testament

Ein handschriftliches Testament reicht. Kein Notar nötig. Vollständig von Hand schreiben, Datum, Ort, unterschreiben. Darin: Partner als Erbe einsetzen — konkret benennen, was er/sie bekommt.

Sofort möglich, kostenlos, das Wichtigste

Vorsorgevollmacht

Damit kann Ihr Partner für Sie entscheiden, wenn Sie es nicht mehr können — im Krankenhaus, bei Behörden. Ohne Vollmacht hat er kein Recht dazu, auch nach 30 Jahren nicht.

Kostenlos beim Notar beglaubigen lassen (empfohlen)

Mietvertrag anpassen

Wenn Sie gemeinsam wohnen und nur einer im Mietvertrag steht: Vermieter bitten, beide einzutragen. Die meisten Vermieter stimmen zu. Das sichert das Wohnrecht.

Mit dem Vermieter klären

Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung zahlt eine feste Summe, wenn der Versicherte stirbt. Den Begünstigten bestimmt man selbst — auch einen unverheirateten Partner. Das ersetzt kein Erbrecht, schafft aber finanzielle Sicherheit.

Auch unverheiratet möglich

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