Beruhigend zu wissen: Die Witwenrente wird rückwirkend ab dem Sterbemonat gezahlt, wenn du den Antrag innerhalb von 12 Monaten nach dem Tod stellst — ein paar Wochen zum Durchatmen verlierst du also nicht. Wartest du länger als 12 Monate, gehen die darüberliegenden Monate allerdings verloren, also nicht endlos aufschieben.
Was ist die Witwenrente überhaupt?
Wenn dein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner stirbt und Rentenansprüche hatte, bekommst du einen Teil davon als Hinterbliebenenrente. Das nennt sich Witwenrente (für Frauen) oder Witwerrente (für Männer). Es gibt sie in zwei Formen:
- Kleine Witwenrente: 25 % der Rente des Verstorbenen — für 24 Monate.
- Große Witwenrente: 55 % der Rente des Verstorbenen (60 % bei Ehen, die vor 2002 geschlossen wurden, wenn ein Partner vor dem 2.1.1962 geboren ist) — dauerhaft, wenn du die gesetzliche Altersgrenze erreicht hast oder ein minderjähriges Kind erziehst. Die Altersgrenze wird gerade schrittweise angehoben: 2026 liegt sie bei 46 Jahren und 6 Monaten, sie steigt bis 2029 auf 47 Jahre.
Hinweis: Die genaue Höhe hängt von deinem eigenen Einkommen ab. Wer selbst gut verdient oder eine eigene Rente bezieht, bekommt weniger — allerdings nicht in den ersten drei Monaten nach dem Tod: In diesem „Sterbevierteljahr" wird die volle Rente unabhängig vom eigenen Einkommen gezahlt. Danach klärt die Rentenversicherung die genaue Anrechnung für dich aus.
Voraussetzungen — was muss erfüllt sein?
- Ihr wart zum Zeitpunkt des Todes verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
- Die Ehe bestand mindestens ein Jahr (Ausnahme: Unfall oder plötzliche Erkrankung).
- Der Verstorbene hatte mindestens 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt (Wartezeit).
Achtung, Einkommensgrenze: Ab einem bestimmten eigenen Einkommen wird die Witwenrente gekürzt (außer im Sterbevierteljahr, siehe oben). Der Freibetrag liegt seit 1. Juli 2026 bei ca. 1.122,53 € netto im Monat (plus 238,11 € je Kind mit Waisenrentenanspruch). Was darüber liegt, wird zu 40 % angerechnet. Der Freibetrag wird jedes Jahr zum 1. Juli angepasst — ruf im Zweifel die Rentenversicherung an, die rechnen es dir mit dem aktuellen Wert aus.
So beantragst du sie — Schritt für Schritt
- Deutsche Rentenversicherung anrufen: Kostenlose Hotline 0800 1000 4800 (Mo–Do 8:00–19:00, Fr 8:00–15:30). Sie schicken dir alles zu oder erklären, wo du einen Termin bekommst.
- Antrag stellen: Persönlich bei der Deutschen Rentenversicherung oder beim Versicherungsamt deiner Gemeinde. Manche Gemeinden kommen auch zu dir nach Hause.
- Diese Dokumente mitbringen:
- Sterbeurkunde des Partners
- Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
- Eigener Personalausweis
- Eigene Rentenversicherungsnummer (steht auf dem Sozialversicherungsausweis)
- Kontoverbindung für die Auszahlung
- Warten: Eine feste Bearbeitungszeit gibt es nicht — plane eher mehrere Wochen bis wenige Monate ein, nicht nur wenige Wochen. Dann kommt ein Bescheid per Post. Das Geld wird rückwirkend überwiesen (innerhalb der 12-Monats-Frist von oben).
Was viele nicht wissen
- Du kannst gleichzeitig eigene Rente UND Witwenrente beziehen — beides zusammen, aber ggf. gekürzt.
- Wer nicht geheiratet hatte (unverheiratetes Paar) hat keinen gesetzlichen Anspruch. Hier hilft nur eine private Absicherung.
- Bei einer Scheidung entfällt die Witwenrente in der Regel — es gibt aber Ausnahmen beim Versorgungsausgleich.
- Neben der gesetzlichen kann auch eine betriebliche Hinterbliebenenrente existieren — beim Arbeitgeber des Verstorbenen nachfragen.
Kostenlose Hilfe: Die Caritas und Diakonie helfen dir kostenlos beim Ausfüllen der Anträge und bei Behördengängen. Einfach in deiner Stadt nachfragen.
Und wenn man nicht verheiratet war?
Das ist ein schmerzhafter Punkt — und leider häufig. Wer nicht offiziell verheiratet war, hat keinen gesetzlichen Anspruch auf Witwenrente, egal wie lange das Paar zusammen war.
Genau das ist der Grund, warum eine private Absicherung so wichtig ist. Eine Risikolebensversicherung sichert deinen Partner ab — egal ob verheiratet oder nicht.