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Das Grundprinzip: Seit einem BGH-Urteil von 2018 ist klar: Der digitale Nachlass gehört den Erben — genauso wie ein Tagebuch oder Briefe. Erben haben das Recht, auf Accounts zuzugreifen. Die Plattformen müssen kooperieren — tun es aber nicht immer freiwillig oder schnell.
1. Das Recht: Erben dürfen auf digitale Accounts zugreifen
Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden (BGH III ZR 183/17): Ein Facebook-Konto geht genauso auf die Erben über wie ein Brief oder ein Tagebuch. Erben haben das Recht, auf alle digitalen Konten des Verstorbenen zuzugreifen — E-Mail, Social Media, Online-Dienste.
Die Plattformen können das nicht einfach verweigern. Sie müssen — auf Nachweis der Erbschaft — Zugang gewähren oder zumindest Daten herausgeben.
Was Sie brauchen: Sterbeurkunde + Erbschein (oder Testament mit Erbnachweis). Je nach Plattform unterschiedliche Formulare.
2. Das Handy entsperren
Das ist oft der erste und emotionalste Schritt. Viele Fotos, Nachrichten, Erinnerungen — alles hinter einem PIN oder Fingerabdruck.
Wenn Sie die PIN kennen: Einfach entsperren. Daten sichern (Backup auf Computer, externe Festplatte).
Wenn Sie die PIN nicht kennen (Apple iPhone): Apple kann den Geräte-Passcode grundsätzlich nicht entsperren — auch nicht über das „Nachlasskontakt"-Programm (Legacy Contact). War vor dem Tod ein Nachlasskontakt eingerichtet, bekommen Hinterbliebene über einen Zugangsschlüssel + Sterbeurkunde Zugriff auf die iCloud-Daten über eine neu ausgestellte Apple-ID — nicht auf das Gerät selbst. War kein Nachlasskontakt eingerichtet, ist stattdessen ein Erbschein bzw. entsprechender Nachweis bei Apple einzureichen. apple.com/de/support — dort nach „Nachlasskontakt" suchen.
Android-Geräte: Der Hersteller (Samsung, Google etc.) hat eigene Prozesse. Google etwa hat das Inactive Account Manager-Programm. Im Zweifelsfall professionellen Datenrettungsservice beauftragen — Kosten ca. 150–400 €.
Nicht zu viele Entsperrversuche: Bei iPhone führen zu viele falsche PINs zur dauerhaften Sperrung. Wenn Sie die PIN nicht kennen, keine Versuche riskieren — direkt an Apple wenden.
3. Plattform für Plattform
Gedenkstatus: Das Profil bleibt bestehen, wird als „In Erinnerung an" gekennzeichnet. Freunde können weiter Erinnerungen posten.
Löschen: Vollständige Löschung auf Antrag mit Erbnachweis.
Gut gelöst — beide Optionen leicht zugänglich auf der Meta-HilfeseiteGoogle hat ein offizielles Formular für Hinterbliebene. Mit Erbnachweis: Daten herunterladen oder Account löschen. Direkter Zugang (Login) gewährt Google grundsätzlich nicht.
Wichtig: Google Drive kann Fotos, Dokumente, wichtige Daten enthalten — sichern, bevor der Account gelöscht wird.
support.google.com/accounts/troubleshooter/6357590Gekaufte Apps, Musik, Bücher sind Lizenzen — nicht vererbbar. Fotos und Dokumente in iCloud schon. Nachlassantrag über apple.com stellen.
Wenn der Verstorbene Sie als Nachlasskontakt eingetragen hatte: Direktzugang möglich.
Dauert mehrere WochenWhatsApp-Nachrichten sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Meta selbst kann sie nicht lesen — und Erben bekommen keinen Zugang zum Chatverlauf, auch nicht per Gericht.
Was möglich ist: Den Account deaktivieren lassen.
Nachrichten dauerhaft verloren — außer Backup auf dem Gerät selbstBücher, Musik und Videos auf Amazon/Kindle sind Lizenzen — nicht vererbbar, nicht übertragbar. Account auf Antrag schließen. Evtl. noch ausstehende Erstattungen abholen.
Einfach über Kundenservice möglichAbonnements laufen weiter, auch nach dem Tod. Sofort kündigen — Zugang mit Passwort möglich wenn vorhanden, sonst über Kundendienst mit Sterbeurkunde.
Alle haben unkomplizierte KündigungsprozesseOnline-Banking ist nur der Zugang zum Konto — das Konto selbst regeln Sie mit der Bank. Den Onlinezugang brauchen Sie nach der Kontoübernahme nicht mehr.
Passwörter vom Verstorbenen nicht selbst nutzen — erst Erbnachweis, dann regulären Zugang beantragen.
Ohne Vollmacht: Kein Zugang bis Erbschein vorliegtDeutsche Provider (web.de, GMX) sind unkomplizierter als amerikanische. Sterbeurkunde und Erbnachweis genügen meist für Zugang oder Übergabe der gespeicherten E-Mails.
Wichtig: Manche wichtigen Bestätigungs-E-Mails (Abonnements, Konten) sind nur per E-Mail zugänglich.
Relativ unkompliziert bei deutschen Providern4. Fotos und Erinnerungen sichern — das Wichtigste zuerst
Bevor Sie Accounts löschen: Fotos und Videos sichern. Das ist der emotionalste und wichtigste Teil des digitalen Erbes.
- Handy: Wenn entsperrt — alle Fotos auf Computer kopieren oder in eine Cloud hochladen (Google Photos, iCloud, externe Festplatte)
- Facebook/Instagram: „Deine Informationen herunterladen" in den Einstellungen — exportiert alle Fotos, Posts, Nachrichten als ZIP-Datei
- Google Fotos: Download über Google Takeout — alle Fotos auf einmal
- Erst sichern, dann löschen: Nie einen Account löschen, bevor alles gesichert ist — eine Löschung ist endgültig
5. Kryptowährungen — besonderer Handlungsbedarf
Wenn der Verstorbene Bitcoin, Ethereum oder andere Kryptowährungen besessen hat, ist das ein Sonderfall. Kryptowährungen sind ohne den privaten Schlüssel (Private Key) oder das Passwort der Wallet-App dauerhaft verloren. Keine Behörde, kein Gericht und kein Anbieter kann da helfen.
Was Sie suchen müssen:
- Eine „Seed-Phrase" — 12 oder 24 zufällige englische Wörter, meist aufgeschrieben
- Passwörter für Wallet-Apps (Ledger, Trezor, MetaMask, etc.)
- Accounts bei Krypto-Börsen (Coinbase, Binance, Kraken) — diese sind einfacher, dort geht es über Erbnachweis
Dringend suchen: Seed-Phrase auf Papier, in Notizbüchern, in Schließfächern, auf USB-Sticks. Das ist oft der einzige Weg. Je früher gesucht wird, desto besser.
6. Selbst vorsorgen: Den digitalen Nachlass regeln
Was heute noch niemand tut — aber morgen wichtig sein wird: Den eigenen digitalen Nachlass regeln, solange man kann. Das schützt die Menschen, die man liebt, vor unnötigem Stress.