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1. Welche Konten gibt es — und was passiert mit jedem?
Zugang bleibt bestehen
Das häufigste Modell für Ehepaare. Beide können jederzeit auf das Konto zugreifen. Das ändert sich nach dem Tod nicht.
Die Hälfte des Guthabens gehört zum Nachlass des Verstorbenen. Aber: Sie können weiter damit bezahlen, solange Sie das Konto als Erbe oder Miterbe nutzen.
Empfehlung: Bank informieren, Konto auf Ihren Namen umschreiben lassen. Kein Stress — aber bald erledigen.
Konto wird zur Sicherheit gesperrt
Sobald die Bank vom Tod erfährt, wird das Konto zum Nachlasskonto und Karten/Online-Banking-Zugänge werden gesperrt. Normale Abhebungen sind dann erst mit Erbschein möglich.
Wichtige Ausnahme: Für die Bestattungskosten zahlen die meisten Banken gegen Vorlage der Rechnung auch ohne Erbschein aus — oft bis zu einem Höchstbetrag (Bank-abhängig, teils bis 10.000 €). Das ist Kulanz, keine gesetzliche Pflicht, aber in der Praxis üblich.
Wenn Sie Erbe sind: Erbschein beim Nachlassgericht beantragen. Dauer: 4–12 Wochen. Mit dem Erbschein können Sie das Konto auflösen und das Guthaben übertragen.
Kein Erbschein nötig bei manchen Banken, wenn ein notarielles Testament oder Erbvertrag vorliegt.
Ebenfalls gesperrt — gleiche Regeln
Sparkassen, Tagesgeldkonten, Wertpapierdepots: Alle werden nach Todesanzeige bei der Bank eingefroren. Erbschein oder Testament erforderlich.
Wichtig: Depots prüfen — laufende Gebühren können abgebucht werden, auch wenn das Konto gesperrt ist.
Erlischt NICHT automatisch mit dem Tod
Anders als oft angenommen: Eine Kontovollmacht erlischt nicht automatisch mit dem Tod (§ 672 BGB). Die meisten Vorsorge- und Bankvollmachten gelten ausdrücklich „über den Tod hinaus" (transmortale Vollmacht) und bleiben wirksam, bis die Erben sie widerrufen.
Nur wenn im Dokument ausdrücklich "nur zu Lebzeiten" oder ähnlich eingeschränkt steht, endet die Vollmacht mit dem Tod. Prüfen Sie den genauen Wortlaut — und wissen Sie, dass Sie als Erbe eine bestehende Vollmacht jederzeit widerrufen können, wenn Sie ihr nicht vertrauen.
2. Daueraufträge und laufende Kosten
Miete, Strom, Internet, Versicherungen — alles läuft weiter. Das kann manchmal gut sein (Miete wird weiter bezahlt, Wohnung bleibt erhalten), aber Sie müssen den Überblick behalten.
Was sofort tun:
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate beschaffen — alles dokumentieren
- Liste aller Daueraufträge und Lastschriften erstellen
- Was brauchen Sie noch? Was nicht mehr? Entscheiden und kündigen
- Nicht alles auf einmal kündigen — manche Verträge (Strom, Internet) laufen noch für die Wohnung weiter
Vorsicht: Kündigen Sie keine Verträge überstürzt. Manche haben automatische Verlängerungen oder Kündigungsfristen. Manche Versicherungen brauchen Sie noch (Hausrat, Haftpflicht) — zumindest bis alles abgewickelt ist.
3. Die Rente — Überzahlungen zurückzahlen
Die Rente des Verstorbenen wird am Monatsanfang für den gesamten Monat ausgezahlt. Wenn Ihr Partner am 5. März stirbt, wurde aber die Rente für März bereits am 1. März ausgezahlt. Der Anteil ab dem 6. März muss zurückgezahlt werden.
Das passiert meistens automatisch: Die Deutsche Rentenversicherung zieht den Betrag wieder ein, sobald sie informiert wird. Das kann manchmal zu einem negativen Kontostand führen, wenn das Konto bereits anderweitig genutzt wurde.
Was tun: Deutsche Rentenversicherung sofort informieren (Hotline 0800 1000 4800, kostenlos). Den Überzahlungsbetrag nicht ausgeben.
4. Schulden erben — was Sie wissen müssen
Als Erbe erben Sie nicht nur Vermögen — Sie erben auch Schulden. Kredite, offene Rechnungen, Schulden bei Privatpersonen — alles wird Teil des Nachlasses und muss aus dem Erbe bezahlt werden.
Erbschaftsausschlagung: Wenn die Schulden größer als das Vermögen sind, können Sie die Erbschaft ausschlagen. Dann erben Sie gar nichts — aber haften auch für nichts. Die Frist beträgt 6 Wochen ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie wissen, dass Sie Erbe sind. Sprechen Sie bei Schulden unbedingt schnell mit einem Anwalt — die Frist läuft.
Wichtig: Bevor Sie die Erbschaft ausschlagen, prüfen Sie sorgfältig. Manchmal gibt es mehr Vermögen als auf den ersten Blick sichtbar — Lebensversicherung, Betriebsrente, Grundstücke.
Gemeinsam aufgenommene Kredite
Haben Sie gemeinsam einen Kredit (Immobilie, Auto) aufgenommen, sind Sie als Mitschuldner weiterhin verantwortlich für den gesamten Betrag. Der Tod des Partners ändert das nicht. Informieren Sie die Bank, prüfen Sie ob eine Restschuldversicherung greift.
5. Versicherungen — was sofort geprüft werden muss
- Risikolebensversicherung: Zahlt eine feste Summe direkt an den eingetragenen Begünstigten — unabhängig vom Erbrecht, ohne Erbschein. Policen sofort prüfen und bei der Versicherung anmelden.
- Lebensversicherung (kapitalbildend): Ähnlich — zahlt an Begünstigten. Anmeldeformular bei der Versicherungsgesellschaft anfordern.
- Betriebliche Altersvorsorge: Der Arbeitgeber informiert werden. Oft gibt es eine Hinterbliebenenrente oder Einmalzahlung.
- Unfallversicherung: Bei Unfalltod — zusätzliche Leistungen möglich. Policen prüfen.
- Private Krankenversicherung: Endet mit dem Tod. Kündigen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
- Hausrat- und Haftpflichtversicherung: Zunächst weiter laufen lassen bis die Wohnung geräumt ist. Danach kündigen.
6. Checkliste: Finanzen in den ersten Wochen
- Sterbeurkunden besorgen (mind. 6–8 Exemplare)
- Alle Banken und Sparkassen informieren
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate sichern
- Daueraufträge und Lastschriften auflisten
- Deutsche Rentenversicherung informieren
- Arbeitgeber des Verstorbenen informieren (Lohn / Betriebsrente)
- Alle Versicherungspolicen zusammensuchen
- Risikolebensversicherung / Lebensversicherung bei der Gesellschaft anmelden
- Schulden prüfen — ggf. Erbschaftsausschlagung erwägen (Frist 6 Wochen)
- Erbschein beantragen beim Nachlassgericht (wenn kein Testament)
- Konto des Verstorbenen auf Ihren Namen umschreiben (als Erbe)
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